Eam rem tribuni suspectam infamemque criminando fecerunt: nam neque facile fuisse id vitium nosci, cum consul oriens de nocte silentio diceret dictatorem, neque ab consule cuiquam publice privatimue de ea re scriptum esse nec quemquam mortalium exstare qui se vidisse aut audisse quid dicat quod auspicium dirimeret, neque augures divinare romae sedentes potuisse quid in castris consuli vitii obuenisset; cui non apparere, quod plebeius dictator sit, id vitium auguribus visum?
von lotta.823 am 30.07.2014
Die Tribünen machten diese Angelegenheit durch ihre Anschuldigungen verdächtig und berüchtigt. Sie argumentierten, dass der religiöse Fehler nicht leicht hätte erkannt werden können, da der Konsul den Diktator heimlich vor Tagesanbruch ernannte, und dass der Konsul keinerlei offizielle oder private schriftliche Mitteilung darüber an jemanden gesandt hatte. Darüber hinaus gab es niemanden, der behauptete, etwas gesehen oder gehört zu haben, was die Auspizien ungültig gemacht hätte, und die Auguren, die in Rom saßen, konnten unmöglich gewusst haben, welchen religiösen Fehler der Konsul im Militärlager begangen hatte. Es war für jeden offensichtlich, dass die Auguren diesen Fehler nur sahen, weil der Diktator ein Plebejer war.
von jan.849 am 22.05.2014
Die Tribunen machten diese Angelegenheit durch ihre Anschuldigungen verdächtig und berüchtigt: Denn es wäre nicht leicht gewesen, diesen religiösen Fehler zu erkennen, als der Konsul in der Nacht im Schweigen aufstand und den Diktator ernannte, noch hatte der Konsul irgendetwas über diese Sache öffentlich oder privat niedergeschrieben, noch existierte ein Sterblicher, der behaupten würde, er habe etwas gesehen oder gehört, was die Auspizien ungültig machen würde, noch konnten die Auguren, die in Rom saßen, göttliche Zeichen deuten, welchen Fehler der Konsul im Lager begangen hatte; wem wäre es nicht offensichtlich, dass dieser Fehler von den Auguren gesehen wurde, weil der Diktator ein Plebejer war.