Ad ea camillus, quae bella suo unius auspicio gesta ad eam diem essent, negare in eis neque se neque populum romanum aut consilii sui aut fortunae paenituisse; nunc scire se collegam habere iure imperioque parem, vigore aetatis praestantem; itaque se quod ad exercitum attineat, regere consuesse, non regi: collegae imperium se non posse impedire.
von alice.c am 22.04.2022
Darauf erwiderte Camillus, dass weder er noch das römische Volk Reue empfunden hätten über sein Urteil oder seine Erfolge in den Kriegen, die er bis zu diesem Zeitpunkt allein geführt hatte. Er erkannte an, dass er nun einen Kollegen hatte, der ihm in rechtlicher Autorität und militärischem Befehl gleichgestellt war und aufgrund seines jüngeren Alters sogar noch energischer. Er fügte hinzu, dass er, was die Armee betreffe, gewohnt sei zu befehlen und nicht befohlen zu werden, aber er werde die Autorität seines Kollegen nicht behindern.
von svea.967 am 02.11.2014
Zu diesen Dingen erklärte Camillus, dass er in Bezug auf die Kriege, die bis zu diesem Tag unter seinem alleinigen Befehl geführt worden waren, weder er noch das römische Volk sein Urteil oder sein Geschick bereut hätten; nun wisse er, dass er einen Amtsgenossen habe, der im rechtlichen Anspruch und Befehl gleichberechtigt sei, aber im Alter kraftvoller; daher sei er, was das Heer betreffe, gewohnt zu herrschen, nicht beherrscht zu werden: Er könne den Befehl seines Amtsgenossen nicht behindern.