Tribuni plebi nec cum absentibus iis qui senatus consultum fecerant, nec cum appio, transacta re, quod contenderent, fuit.
von Vanessa am 20.10.2023
Nachdem die Angelegenheit beigelegt war, hatten die Volkstribunen nicths mehr, worüber sie mit denjenigen, die in ihrer Abwesenheit das Senatsdekret erlassen hatten, oder mit Appius hätten streiten können.
von lejla931 am 24.10.2018
Die Volkstribunen hatten weder mit den Abwesenden, die das Senatsdekret erlassen hatten, noch mit Appius, da die Angelegenheit abgeschlossen war, etwas, worüber sie hätten streiten können.