Qui si ea in re sit error quod tam veteres annales quodque magistratuum libri, quos linteos in aede repositos monetae macer licinius citat identidem auctores, septimo post demum anno cum t· quinctio poeno a· cornelium cossum consulem habeant, existimatio communis omnibus est.
von celine.d am 10.05.2014
Alle teilen die gleiche Meinung über den möglichen Fehler in diesem Fall, da sowohl die alten Annalen als auch die Magistratsaufzeichnungen (die Leinenbücher, die im Tempel der Moneta aufbewahrt werden und die Licinius Macer häufig als seine Quellen zitiert) zeigen, dass Aulus Cornelius Cossus sieben Jahre später Konsul neben Titus Quinctius Poenus war.
von luisa.851 am 16.12.2015
Wenn in dieser Angelegenheit ein Irrtum vorliegt, weil sowohl die so alten Annalen als auch die Bücher der Magistrate, die auf Leinen im Tempel der Moneta aufbewahrt und von Licinius Macer wiederholt als Autoritäten zitiert werden, Aulus Cornelius Cossus als Konsul mit Titus Quinctius Poenus nur im siebten Jahr danach aufführen, so ist dies eine Einschätzung, die allen gemeinsam ist.