Nobilis superior iudicio matris esse, quae quam splendidissimis nuptiis iungi puellam volebat: tutores in ea quoque re partium memores ad suum tendere.
von denis.832 am 24.09.2020
Der Adlige, überlegend nach dem Urteil der Mutter, die wünschte, dass das Mädchen in die prächtigsten Hochzeiten vermählt werde: Die Vormünder, eingedenk ihrer Partei in dieser Angelegenheit, strebten nach ihrem eigenen [Interesse].
von christina.902 am 05.02.2023
Der Adelige galt nach dem Urteil seiner Mutter als vornehmer, da sie wollte, dass ihre Tochter eine sehr angesehene Ehe schließe, während die Vormünder, ihrer Fraktion auch in dieser Angelegenheit treu bleibend, ihre eigenen Interessen verfolgten.