Eo rem se vetustate oblitteratam, ceterum suae memoriae infixam adferre agrum de quo ambigitur finium coriolanorum fuisse captisque coriolis iure belli publicum populi romani factum.
von artur.835 am 15.04.2019
Er berichtete, dass die Angelegenheit zwar im Laufe der Zeit in Vergessenheit geraten war, aber in seiner Erinnerung klar blieb: Das umstrittene Land hatte ursprünglich den Einwohnern von Corioli gehört, doch als ihre Stadt erobert wurde, wurde es kraft Kriegsrechts zum öffentlichen Eigentum des römischen Volkes.
von livia.921 am 15.10.2016
Er bringt die Angelegenheit vor, durch das Alter verwischt, aber in seinem Gedächtnis verankert, dass das Feld, über das gestritten wird, einst zum Gebiet der Coriolani gehörte und nach der Eroberung von Corioli durch Kriegsrecht zum öffentlichen Eigentum des Populus Romanus wurde.