Etiam si quando metuendos vos praebituri estis, cum reciperatis magistratibus legibusque vestris iudicia penes vos erunt de capite nostro fortunisque, tunc ut quaeque causa erit statuetis: nunc libertatem repeti satis est.
von florentine.927 am 02.11.2019
Selbst wenn ihr euch eines Tages Respekt verschaffen werdet, wenn ihr eure Beamten und Gesetze zurückhabt und die Macht besitzt, über unser Leben und Eigentum zu richten, dann könnt ihr jeden Fall entscheiden, wie er sich ergibt. Für jetzt reicht es aus, unsere Freiheit zurückzugewinnen.
von kristian.o am 16.09.2020
Selbst wenn ihr euch zu irgendeiner Zeit als furchteinflößend erweisen werdet, wenn ihr eure Magistrate und Gesetze wiederhergestellt habt und die Urteile über unser Leben und unsere Vermögen in eurer Macht stehen werden, dann werdet ihr gemäß der jeweiligen Sachlage entscheiden: Jetzt genügt es, dass die Freiheit zurückgefordert wird.