Hoc spatium quod neque habitari neque arari fas erat, non magis quod post murum esset quam quod murus post id, pomerium romani appellarunt; et in urbis incremento semper quantum moenia processura erant tantum termini hi consecrati proferebantur.
von cristin.z am 22.06.2014
Diesen Raum, der weder bewohnt noch gepflügt werden durfte, den nach göttlichem Recht die Römer Pomerium nannten – und zwar nicht mehr deshalb, weil er hinter der Mauer lag, als dass die Mauer hinter ihm lag –, wurden diese geweihten Grenzen bei der Stadterweiterung stets in dem Maße ausgedehnt, wie die Stadtmauern vorgerückt waren.
von mina.j am 02.08.2017
Die Römer nannten diesen Landstreifen das Pomerium - ein Bereich, in dem weder Wohnen noch Bewirtschaftung erlaubt waren, und zwar nicht nur deshalb, weil er hinter der Mauer lag, sondern auch weil die Mauer hinter ihm stand. Mit dem Wachstum der Stadt wurden diese heiligen Grenzen stets so erweitert, dass sie der geplanten Ausdehnung der Mauern entsprachen.