Nec diu manet superstes filio pater; qui cum, ignorans nurum ventrem ferre, immemor in testando nepotis decessisset, puero post avi mortem in nullam sortem bonorum nato ab inopia egerio inditum nomen.
von joel.907 am 07.09.2023
Nicht lange bleibt der Vater dem Sohn überlebend; dieser, als er, die Schwangerschaft der Schwiegertochter nicht kennend, uneingedenk des Enkels beim Verfassen des Testaments verstorben war, wurde dem nach dem Tod des Großvaters geborenen Knaben, der in keinen Anteil des Vermögens gelangte, aufgrund der Armut der Name Egerius gegeben.
von carlotta945 am 30.06.2017
Der Vater überlebte seinen Sohn nicht lange. Da er nicht wusste, dass seine Schwiegertochter schwanger war, starb er, ohne seinen Enkel im Testament zu erwähnen. Als der Junge nach dem Tod seines Großvaters geboren wurde, erbte er nichts, und aufgrund seiner Armut erhielt er den Namen Egerius.