Quod crimen eius modi est ut, cum primum ad me delatum est, usurum me illo non putarem; tametsi enim verissimum esse intellegebam, tamen credibile fore non arbitrabar.
von thea.9941 am 06.03.2023
Dieses Verbrechen war derart außergewöhnlich, dass ich, als es mir zunächst berichtet wurde, nicht einmal dachte, es in meinem Fall zu verwenden; obwohl ich wusste, dass es absolut wahr war, glaubte ich nicht, dass es jemand für glaubwürdig halten würde.