Deinde etiam illud video esse dictum quod, si recte vos populus romanus cognovit, non falso ille de vobis iam in morte ipsa praedicavit, non posse verrem testis interficiendo testimonium exstinguere; graviorem apud sapientis iudices se fore ab inferis testem quam si vivus in iudicium produceretur; tum avaritiae solum, si viveret, nunc, cum ita esset necatus, sceleris audaciae crudelitatis testem fore.
von maksim.956 am 05.01.2021
Dann sehe ich auch dies als gesagt an, was, wenn das römische Volk euch richtig erkannt hat, derjenige nicht fälschlich über euch bereits im Tod selbst verkündet hat: dass Verres nicht durch Ermordung von Zeugen das Zeugnis auslöschen kann; dass er ein gewichtigerer Zeuge aus der Unterwelt vor weisen Richtern sein würde, als wenn er lebendig vor Gericht gebracht würde; dass er dann allein der Habgier, wenn er leben würde, nun, da er so getötet wurde, ein Zeuge der Schandtat, der Kühnheit, der Grausamkeit sein würde.
von carlo831 am 25.10.2018
Darüber hinaus sehe ich, dass auch Folgendes gesagt wurde: Wenn das römische Volk euch richtig beurteilt hat, dann war das, was er selbst im Sterben über euch verkündete, wahr - dass Verres das Zeugnis nicht durch das Töten von Zeugen vernichten kann. Er wird vor diesen weisen Richtern ein noch überzeugenderer Zeuge aus dem Jenseits sein, als wenn er lebend vor Gericht gebracht worden wäre. Wäre er am Leben, hätte er nur von eurer Habgier gezeugt; aber jetzt, da er auf diese Weise ermordet wurde, wird er Zeugnis ablegen von euren Verbrechen, eurer Dreistigkeit und eurer Grausamkeit.