Inimicum habebas neminem; si haberes, tamen non ita vixeras ut metum iudici propositum habere deberes.
von estelle.m am 20.08.2023
Du hattest keinen als Feind; und wenn du einen gehabt hättest, so hättest du dennoch nicht so gelebt, dass du Angst vor einem Urteil hättest haben müssen.
von lanah.915 am 02.07.2021
Du hattest keine Feinde; und selbst wenn du welche gehabt hättest, so hättest du nicht derart gelebt, dass du einen Prozess zu fürchten brauchtest.