Neminem qui cum potestate aut legatione in provinciam esset profectus tam amentem fore putaverunt ut emeret argentum, dabatur enim de publico; ut vestem, praebebatur enim legibus; mancipium putarunt, quo et omnes utimur et non praebetur a populo: sanxerunt ne quis emeret nisi in demortui locum.
von kristin958 am 11.12.2017
Sie gingen davon aus, dass kein Beamter oder Botschafter, der in eine Provinz reiste, töricht genug wäre, Silbergegenstände zu kaufen, da diese aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt wurden, oder Kleidung, da diese nach Gesetz geliefert wurde. Was Sklaven betraf, die zwar von allen benötigt wurden, aber nicht vom Staat gestellt wurden, erließen sie ein Gesetz, dass Beamte nur einen neuen Sklaven kaufen durften, um einen verstorbenen zu ersetzen.
von karla.909 am 09.01.2021
Niemand, der mit Macht oder einer Gesandtschaft in eine Provinz gereist war, wurde für so töricht gehalten, dass er Silber kaufen würde, da es aus öffentlichen Mitteln gegeben wurde; dass er Kleidung kaufen würde, da sie durch Gesetze bereitgestellt wurde; Sklaven betrachteten sie, die wir alle nutzen und die nicht vom Volk bereitgestellt werden: Sie beschlossen, dass niemand kaufen solle, außer als Ersatz für eienn Verstorbenen.