Avertere aliquid de publico quam obscurissime per magistratum solebant; etiam cum aliquid a privato non numquam, occulte auferebant, et ii tamen condemnabantur.
von noa.e am 08.02.2016
Sie entwendeten üblicherweise möglichst unauffällig öffentliche Gelder durch Regierungsbeamte; und manchmal nahmen sie auch heimlich Dinge von Privatpersonen, und wurden dennoch verurteilt.
von leon904 am 23.03.2014
Sie pflegten etwas aus öffentlichem Eigentum möglichst heimlich durch einen Magistrat abzuleiten; selbst wenn sie manchmal etwas von einer Privatperson heimlich wegnahmen, wurden sie dennoch verurteilt.