Ea causa tripertita, iudices, erit in accusatione; primum enim de decumano, deinde de empto dicemus frumento, postremo de aestimato.
von jonathan837 am 27.07.2017
Diese Rechtssache wird, Richter, in der Anklage dreigeteilt sein; denn zunächst werden wir über das Zehntkorn, dann über das angekaufte Korn und schließlich über das geschätzte Korn sprechen.
von wilhelm.s am 28.09.2023
Eure Ehren, meine Anklage wird drei Punkte umfassen: Zunächst werden wir das als Zehnter erhobene Getreide erörtern, dann das gekaufte Getreide und schließlich das bewertete Getreide.