In eius modi re ac moribus, si is qui erit adductus in iudicium, cum manifestis in flagitiis tenebitur, alios eadem fecisse dicet, illi exempla non deerunt: rei publicae salus deerit, si improborum exemplis improbi iudicio ac periculo liberabuntur.
von nikolas.849 am 30.05.2021
In einer solchen Situation, wenn jemand, der vor Gericht steht und bei offensichtlichen Vergehen ertappt wurde, behauptet, andere hätten Gleiches getan, wird es ihm nicht an Beispielen mangeln. Aber das Wohl des Staates würde leiden, wenn Kriminelle nur deshalb freigesprochen würden, weil andere dieselben Taten begangen haben.
von nael.8821 am 14.01.2018
In einer solchen Angelegenheit und bei solchen Sitten, wenn derjenige, der vor Gericht gebracht wird und bei offenkundigen Vergehen überführt ist, behauptet, andere hätten Gleiches getan, wird es ihm nicht an Beispielen mangeln: Der Schutz der Republik wird fehlen, wenn Verbrecher durch die Beispiele anderer Verbrecher dem Urteil und der Gefahr entkommen.