Nemo enim tum ita peccabat ut defensioni locum non relinqueret; nemo ita vivebat ut nulla eius vitae pars summae turpitudinis esset expers; nemo ita in manifesto peccato tenebatur ut, cum impudens fuisset in facto, tum impudentior videretur si negaret.
von eva.u am 31.07.2014
Damals ließ noch jeder, der Unrecht tat, sich selbst einen Raum zur Verteidigung; im Leben eines jeden gab es mindestens einige Bereiche, die nicht vollständig schändlich waren; und niemandes Vergehen war so offensichtlich, dass eine Leugnung ihn schlimmer erscheinen lassen würde als die ursprüngliche Tat.
von dennis.841 am 24.06.2016
Denn niemand sündigte damals derart, dass er keinen Raum für Verteidigung ließ; niemand lebte so, dass kein Teil seines Lebens frei von höchster Schande war; niemand war in so offensichtlicher Verfehlung gefangen, dass er, nachdem er in der Tat schamlos gewesen war, noch schamloser erschienen wäre, wenn er sie geleugnet hätte.