Nonne te mihi testem in hoc crimine eripuit non istius innocentia, sed legis exceptio?
von jolina.j am 21.05.2014
Hat nicht die Ausnahme des Gesetzes, nicht die Unschuld jenes Mannes, dich mir als Zeugen in diesem Verbrechen entrissen?
von franz.j am 21.11.2021
War es nicht die rechtliche Formalität, und nicht seine Unschuld, die dich verhindert hat, in diesem Fall mein Zeuge zu sein?