Ergo hoc fatebere, abs te haec petita esse, nam empta non audebis dicere; te eos magistratus hominibus benefici, non rei publicae causa permisisse?
von liliah.k am 10.10.2019
Daher wirst du eingestehen, dass diese Dinge von dir gefordert wurden, denn du wirst nicht wagen zu sagen, sie seien gekauft worden; dass du jene Ämter den Menschen aufgrund von Gunst, nicht aufgrund des Gemeinwohls gewährt hast.
von karlotta873 am 22.03.2019
Sie werden zugeben müssen: Diese Positionen wurden Ihnen abverlangt - da Sie nicht wagen werden zu behaupten, sie seien gekauft worden - und dass Sie diese Ämter den Menschen als persönliche Gefälligkeiten und nicht zum Wohle des Staates gewährt haben.