Nam si iste id fecisset quod prius statuerat, ut non adesset, minus aliquanto quam mihi opus esset cognosceretur quid ego in hac accusatione comparanda constituendaque elaborassem; vestra vero laus tenuis plane atque obscura, iudices, esset.
von moritz931 am 18.02.2014
Denn wenn jener Mann dasjenige getan hätte, was er zuvor beschlossen hatte, nämlich nicht anwesend zu sein, würde wenig mehr als nötig von dem bekannt sein, woran ich bei der Vorbereitung und Begründung dieser Anklage gearbeitet habe; wahrlich, Richter, wäre euer Lob dünn und undeutlich.
von hugo942 am 23.12.2015
Denn hätte er seinen ursprünglichen Plan, nicht zu erscheinen, durchgeführt, hätten die Menschen weniger Gelegenheit gehabt, die ganze Arbeit zu würdigen, die ich in die Vorbereitung und den Aufbau dieser Anklageschrift gesteckt habe; und Sie, Richter, hätten sehr wenig Anerkennung für Ihre Rolle erhalten und wären praktisch unbekannt geblieben.