Audistis quaestoriam ratio tribus versiculis relatam; legationis, non nisi condemnato et eiecto eo qui posset reprehendere; nunc denique praeturae, quam ex senatus consulto statim referre debuit, usque ad hoc tempus non rettulit.
von amara826 am 02.12.2017
Sie haben den quaestorischen Bericht vernommen, der in drei kleinen Versen dargelegt wurde; was die Gesandtschaft betrifft, nicht anders als verurteilt und ausgeschlossen derjenige, der hätte kritisieren können; nun endlich die Prätur betreffend, die er gemäß Senatsbeschluss unverzüglich hätte berichten müssen, bis zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht berichtet hat.
von lenardt.949 am 17.06.2024
Sie haben den Bericht seiner Quästur in gerade einmal drei Zeilen zusammengefasst gehört; der Bericht seiner diplomatischen Mission wurde erst vorgelegt, nachdem derjenige, der ihn hätte kritisieren können, verurteilt und entfernt war; und nun endlich, was seine Prätur betrifft, die er laut Senatsbeschluss unverzüglich hätte berichten müssen, hat er bis heute noch keinen Bericht vorgelegt.