Minari denique divisoribus ratio non erat, propterea quod eos intellegere videbam me hoc iudicio districtum atque obligatum futurum.
von alice.t am 21.05.2024
Es hatte keinen Sinn, die Wahlverteiler zu bedrohen, da ich sah, dass sie verstanden, dass ich durch dieses Verfahren gebunden und eingeschränkt sein würde.
von rebekka.m am 25.02.2015
Den Divisoren zu drohen bestand keine Veranlassung, da ich sie verstehen sah, dass ich durch dieses Urteil eingeschränkt und verpflichtet sein würde.