Omnis igitur res eandem habet naturam ambigendi, de qua quaeri et disceptari potest, sive in infinitis consultationibus disceptatur sive in eis causis, quae in civitate et forensi disceptatione versantur; neque est ulla, quae non aut ad cognoscendi aut ad agendi vim rationemque referatur; nam aut ipsa cognitio rei scientiaque perquiritur, ut virtus suamne propter dignitatem an propter fructum aliquem expetatur; aut agendi consilium exquiritur, ut sitne sapienti capessenda res publica.
von emma967 am 24.01.2023
Daher hat jede Sache dieselbe Natur der Ungewissheit, über die untersucht und diskutiert werden kann, sei es in unbegrenzten Beratungen oder in jenen Fällen, die bürgerliche und gerichtliche Debatten betreffen; und es gibt keine [Sache], die nicht entweder auf die Kraft und Methode des Erkennens oder des Handelns bezogen wird; denn es wird entweder die Erkenntnis einer Sache und deren Verständnis gründlich erforscht, wie etwa ob die Tugend um ihrer eigenen Würde willen oder um eines Nutzens willen angestrebt wird; oder es wird Rat für eine Handlung gesucht, wie etwa ob der Staat von einem Weisen übernommen werden sollte.
von anne839 am 27.11.2023
Jede Frage teilt daher das gleiche Potenzial für Diskussion, ob wir theoretische Fragen oder spezifische Fälle erörtern, die in bürgerlichen und rechtlichen Argumenten auftreten. Jede solche Frage bezieht sich entweder auf das Verstehen von etwas oder auf das Ergreifen von Handlungen. Wir könnten reines Wissen und Verständnis untersuchen - zum Beispiel, ob wir Tugend um ihres eigenen Wertes willen oder um ihrer praktischen Vorteile willen verfolgen. Oder wir könnten Orientierung für Handlungen suchen - etwa, ob ein weiser Mensch den öffentlichen Dienst aufnehmen sollte.