Sin erit, cui faciendum sit saepius, rei publicae tribuat hoc muneris, cuius inimicos ulcisci saepius non est reprehendendum; modus tamen adsit.
von kristine857 am 28.05.2020
Wenn es aber jemanden gibt, für den dies häufiger zu tun ist, der soll dies als Dienst an der Republik betrachten, dessen Feinde zu rächen nicht tadelnswert ist; gleichwohl soll Mäßigung walten.
von aleksandar.c am 03.04.2024
Wenn jedoch jemand dies häufig tun muss, soll er es als Dienst am Staat leisten, da es nicht verwerflich ist, die Feinde des Staates öfter zu bekämpfen; dabei sollte er jedoch Mäßigung walten lassen.