Est enim ulciscendi et puniendi modus; atque haud scio an satis sit eum, qui lacessierit iniuriae suae paenitere, ut et ipse ne quid tale posthac et ceteri sint ad iniuriam tardiores.
von konstantin.i am 26.10.2018
Denn es gibt ein Maß der Vergeltung und Bestrafung; und ich weiß kaum, ob es ausreicht, dass derjenige, der Unrecht herausgefordert hat, seine Tat bereut, so dass er selbst künftig nichts Derartiges mehr tun wird und andere zurückhaltender bei Unrecht sein werden.
von kaan.856 am 04.11.2021
Es sollten Grenzen der Rache und Bestrafung existieren; und vielleicht ist es ausreichend, wenn derjenige, der uns Unrecht getan hat, Reue für seine Handlungen empfindet, sowohl um ihn davon abzuhalten, es erneut zu tun, als auch um andere davon abzuhalten, Schaden zuzufügen.