De capite civis nisi per maximum comitiatum ollosque quos censores in partibus populi locassint ne ferunto.
von rayan.c am 12.01.2019
Niemand soll Anklagen, die das Leben oder den Rechtsstatus eines Bürgers betreffen, erheben, außer durch die höchste Versammlung und jene Amtsträger, die von den Zensoren zur Vertretung des Volkes bestimmt wurden.
von thore928 am 24.04.2016
Über das Leben eines Bürgers sollen sie keine Anklage erheben, es sei denn durch die höchste Volksversammlung und diejenigen, welche die Zensoren in den Volksteilen platziert haben.