Eundem magistratum, ni interfuerint decem anni, ne quis capito.
von mayla916 am 03.03.2024
Niemand darf dasselbe öffentliche Amt bekleiden, es sei denn, es sind mindestens zehn Jahre zwischen den Amtszeiten vergangen.
von ellie944 am 11.07.2021
Das gleiche Amt darf niemand vor Ablauf von zehn Jahren wieder bekleiden.