Sed ut in urbe sepeliri lex vetat, sic decretum a pontificum collegio, non esse ius in loco publico fieri sepulcrum.
von jacob.909 am 20.04.2019
Da jedoch das Gesetz die Bestattung in der Stadt verbietet, wurde vom Kollegium der Pontifices ebenso beschlossen, dass es nicht rechtmäßig sei, eine Grabstätte an einem öffentlichen Ort zu errichten.
von bennet.b am 18.12.2016
Ebenso wie das Gesetz die Bestattung innerhalb der Stadt verbietet, hat auch das Kollegium der Priester festgelegt, dass es nicht rechtmäßig ist, ein Grabmal an einem öffentlichen Ort zu errichten.