Constituendi uero iuris ab illa summa lege capiamus exordium, quae, saeclis communis omnibus, ante nata est quam scripta lex ulla aut quam omnino ciuitas constituta.
von Elijah am 10.07.2014
Zur Begründung des Rechts lasst uns den Anfang von jenem höchsten Gesetz nehmen, das, allen Zeitaltern gemeinsam, geboren wurde, bevor irgendein geschriebenes Gesetz oder bevor überhaupt ein Staat gegründet wurde.
von amelie.949 am 09.12.2015
Wenn es um die Begründung des Rechts geht, sollten wir mit jenem höchsten Gesetz beginnen, das allen Zeitaltern gemeinsam ist und existierte, bevor irgendein geschriebenes Gesetz oder bevor überhaupt ein Staat gegründet wurde.