Sed uereor ne, dum minuere uelim laborem, augeam, atque ad illam causarum operam, ad quam ego numquam nisi paratus et meditatus accedo, adiungatur haec iuris interpretatio, quae non tam mihi molesta sit propter laborem, quam quod dicendi cogitationem auferat, sine qua ad nullam maiorem umquam causam sum ausus accedere.
von magnus.945 am 24.09.2022
Ich befürchte, dass ich bei dem Versuch, meine Arbeitsbelastung zu reduzieren, sie möglicherweise tatsächlich erhöhe. Neben meiner üblichen Fallarbeit, der ich mich niemals ohne gründliche Vorbereitung und Übung nähere, müsste ich nun möglicherweise auch noch rechtliche Interpretation bewältigen. Dies beunruhigt mich weniger wegen der zusätzlichen Arbeit, sondern weil es mich davon ablenken würde, mich auf meine Reden zu konzentrieren - etwas, das ich bei keinem größeren Fall je gewagt habe anzugehen.