Praeterea autem eius, qui a scripto dicet: leges ex se, non ex eius, qui contra commiserit, utilitate spectari oportere et legibus antiquius haberi nihil oportere.
von emilia.h am 09.12.2017
Darüber hinaus wird derjenige, der sich auf geschriebenes Recht beruft, argumentieren, dass Gesetze nach ihren eigenen Merkmalen ausgelegt werden sollten, nicht nach dem Nutzen derjenigen, die sie verletzen, und dass nichts wichtiger sein sollte als die Gesetze selbst.
von justin.d am 24.07.2016
Darüber hinaus, von jenem, der vom geschriebenen Gesetz spricht: Gesetze sollten aus sich selbst heraus betrachtet werden, nicht aus dem Vorteil dessen, der gegen sie gehandelt hat, und nichts sollte als älter als Gesetze angesehen werden.