Nam summa inpudentia sit eum, qui contra quam scriptum sit aliquid probare velit, non aequitatis praesidio id facere conari.
von emelie.h am 16.01.2022
Es wäre höchste Unverschämtheit, wenn jemand, der etwas entgegen dem Geschriebenen beweisen möchte, dies nicht mit dem Schutz der Billigkeit zu tun versucht.
von jakob.868 am 14.12.2013
Es wäre höchst unverschämt, wenn jemand, der gegen eine Rechtsvorschrift argumentieren möchte, versucht dies zu tun, ohne sich auf die Billigkeitsgrundsätze zu stützen.