Post ex deliberationis partibus, quid utilius et quid honestius et illi ad scribendum et his ad conprobandum sit, demonstrandum; et ex his, si quid amplificationis dabitur, communibus utrimque locis uti oportebit.
von victoria944 am 20.01.2019
Nach den Teilen der Überlegung muss demonstriert werden, was nützlicher und ehrenhafter sowohl für diejenigen, die schreiben, als auch für diejenigen, die genehmigen; und aus diesen, wenn eine Erweiterung gegeben wird, wird es angemessen sein, gemeinsame Orte auf beiden Seiten zu verwenden.
von chayenne.931 am 06.10.2024
Als Nächstes müssen wir aufzeigen, was sowohl für die Autoren als auch für ihr Publikum nützlicher und ehrenhafter wäre; und wenn Raum für Ausführungen besteht, sollten wir gemeinsame Argumentationspunkte verwenden, die für beide Seiten funktionieren.