Iuridicialem causam esse dicebamus, in qua aequi et iniqui natura et praemii aut poenae ratio quaeretur.
von viktoria.912 am 15.10.2017
Wir pflegten zu sagen, dass ein juristischer Fall derjenige sei, in dem das Wesen des Gerechten und Ungerechten sowie die Begründung von Belohnung oder Strafe untersucht wird.
von oskar.a am 16.05.2019
Wir pflegten einen Rechtsfall als einen solchen zu definieren, der das Wesen von Recht und Unrecht untersucht und die Frage von Belohnung versus Strafe abwägt.