Postea comparare oportet cum beneficio maleficium et omnino id, quod arguitur, cum eo, quod factum ab defensore laudatur aut faciendum fuisse demonstratur, contendere et hoc extenuando maleficii magnitudinem simul adaugere.
von johanna.914 am 14.09.2014
Als Nächstes sollte man die schädliche Handlung mit ihren vorteilhaften Aspekten vergleichen und gründlich das, was vorgeworfen wird, mit dem kontrastieren, was der Verteidiger lobt oder als notwendig behauptet, wobei man Letzteres minimiert, um das Unrecht noch größer erscheinen zu lassen.
von paula.z am 04.01.2020
Hernach ist es notwendig, das Vergehen mit der guten Tat zu vergleichen und insgesamt das, was angeklagt wird, mit dem, was vom Verteidiger gelobt oder als notwendig zu tun nachgewiesen wird, gegenüberzustellen und durch dessen Verringerung gleichzeitig die Schwere des Vergehens zu erhöhen.