Quo in loco satis erit diligenter considerasse, quid sit ante rem factum, ex quo spes perficiundi nata et faciundi facultas quaesita videatur; quid in ipsa re gerenda, quid postea consecutum sit.
von carlo853 am 23.02.2017
An dieser Stelle wird es ausreichen, sorgfältig zu betrachten, was vor der Sache geschehen ist, woraus sich Hoffnung auf Vollbringung und Fähigkeit zum Handeln zu ergeben scheint; was in der Sache selbst durchgeführt wurde, was danach folgte.
von annalena.956 am 16.10.2018
An diesem Punkt wird es ausreichen, sorgfältig untersucht zu haben, was zuvor geschah und zur Hoffnung auf Erfolg führte und die Möglichkeit zum Handeln schuf; was während des eigentlichen Ereignisses geschah und was danach folgte.