Ergo in hoc quoque iudicio desinite litteras legis perscrutari et legem, ut aequum est, ex utilitate rei publicae considerate.
von fin.x am 28.03.2018
Hören Sie daher auch in diesem Fall auf, sich in die technischen Einzelheiten des Gesetzes zu vertiefen, und betrachten Sie stattdessen stattdessen das Gesetz, wie es sich gehört, aus der Perspektive des gesellschaftlichen Nutzens.
von daniel.821 am 05.09.2015
Hört daher auch in diesem Verfahren auf, die Buchstaben des Gesetzes zu durchforschen, und betrachtet das Gesetz, wie es billig ist, vom Nutzen des Gemeinwohls aus.