58 qui putant in quinque tribui partes oportere, aiunt primum convenire exponere summam argumentationis, ad hunc modum: melius accurantur, quae consilio geruntur, quam quae sine consilio administrantur.
von can.w am 01.10.2021
Diejenigen, welche meinen, es sollte in fünf Teile geteilt werden, sagen zunächst, es sei angemessen, die Summe der Argumentation darzulegen, und zwar in dieser Weise: Besser werden jene Dinge ausgeführt, die mit Überlegung geschehen, als jene, die ohne Überlegung verwaltet werden.
von vinzent822 am 02.08.2016
Diejenigen, die der Meinung sind, dass dies in fünf Teile untergliedert werden sollte, sagen, dass man zunächst das Hauptargument darlegen sollte, das wie folgt lautet: Dinge, die mit sorgfältiger Planung ausgeführt werden, gelingen besser als Dinge, die ohne jegliche Planung durchgeführt werden.