Re bene gesta caninius ex captivis comperit partem copiarum cum drappete esse in castris a milibus longe non amplius xii· qua re ex compluribus cognita, cum intellegeret fugato duce altero perterritos reliquos facile opprimi posse, magnae felicitatis esse arbitrabatur neminem ex caede refugisse in castra qui de accepta calamitate nuntium drappeti perferret.
von noel9994 am 12.12.2019
Nach der erfolgreichen Operation erfuhr Caninius von den Gefangenen, dass ein Teil der feindlichen Truppen mit Drappes nicht weiter als zwölf Meilen entfernt lagerte. Als diese Information von mehreren Quellen bestätigt wurde, erkannte er, dass die verbliebenen Kräfte leicht besiegt werden könnten, da einer ihrer Anführer vertrieben worden war und sie noch in Panik waren. Er hielt es für äußerst glücklich, dass niemand dem Gemetzel entkommen und ins Lager zurückgekehrt war, um Drappes von ihrer Niederlage zu unterrichten.
von yannik.e am 06.07.2022
Nachdem die Angelegenheit gut geführt worden war, erfuhr Caninius von den Gefangenen, dass ein Teil der Truppen mit Drappes nicht weiter als zwölf Meilen entfernt im Lager war; als diese Sache von mehreren bestätigt worden war und er verstand, dass der andere Anführer in die Flucht geschlagen worden war, die Verbliebenen leicht in ihrem Schrecken überwältigt werden könnten, betrachtete er es als großes Glück, dass niemand aus dem Gemetzel ins Lager geflohen war, der Drappes eine Nachricht über die erlittene Niederlage hätte überbringen können.