In reliquis vitae institutis hoc fere ab reliquis differunt, quod suos liberos, nisi cum adoleverunt, ut munus militiae sustinere possint, palam ad se adire non patiuntur filiumque puerili aetate in publico in conspectu patris adsistere turpe ducunt.
von melissa852 am 26.05.2024
In den übrigen Einrichtungen des Lebens unterscheiden sie sich fast von anderen dadurch, dass sie ihren Kindern nicht erlauben, ihnen offen zu nahen, bevor diese nicht herangewachsen sind, so dass sie den Dienst in der Militär zu tragen vermögen, und einen Sohn im kindlichen Alter öffentlich im Angesicht des Vaters zu stehen, halten sie für schändlich.
von finya.t am 29.07.2017
In ihren übrigen Lebensgewohnheiten unterscheiden sie sich von anderen hauptsächlich dadurch, dass sie ihre Kinder nicht öffentlich vor sich erscheinen lassen, bevor diese alt genug sind, um Militärdienst zu leisten, und es als schändlich betrachten, wenn ein junger Sohn öffentlich neben seinem Vater steht.