Ad eas res conficiendas biennium sibi satis esse duxerunt; in tertium annum profectionem lege confirmant.
von chris am 20.04.2013
Zur Erledigung dieser Dinge genüge ihnen, glaubten sie, ein Zeitraum von zwei Jahren; auf das dritte Jahr setzen sie durch ein Gesetz den Aufbruch fest.
von Anni B am 25.04.2013
Zur Vollendung dieser Dinge glaubten sie, dass für sie zwei Jahre genügen; auf das dritte Jahr beschlossen sie durch ein Gesetz den Aufbruch.
von luis967 am 12.09.2014
Sie hielten zwei Jahre für ausreichend, um diese Aufgaben zu erledigen, und bestätigten ihre Abreise im dritten Jahr gesetzlich.