Scythia et mysia in triginta iugis seu capitibus interim annua solutione dependant:
von lisa.l am 18.11.2020
Vorläufig müssen Skythien und Mysien ihre jährliche Abgabe auf der Grundlage von dreißig Haushalten entrichten.
von hannes.b am 12.04.2022
Skythien und Mysien sollen vorläufig durch jährliche Zahlung dreißig Joch oder Köpfe entrichten.