Sed eos tunc demum perpotiri decernimus beneficiis supra scriptis, cum per continuos tredecim annos inculpatas excubias peregerint.
von maurice.838 am 24.07.2024
Wir bestimmen, dass sie diese Vorteile erst dann vollständig erlangen, wenn sie durch ununterbrochene dreizehn Jahre tadellose Wachzeiten vollendet haben.
von luke8961 am 09.03.2023
Wir bestimmen jedoch, dass sie diese vorgenannten Vergünstigungen erst dann erhalten sollen, wenn sie dreizehn aufeinanderfolgende Jahre makellosen Wachdienstes absolviert haben.