Sane si ad nominationem filii consensum non accommodaveris, ob administrationem ipsius minime conveniri poteris.
von lionel.866 am 29.09.2024
Wenn Sie der Ernennung Ihres Sohnes nicht zustimmen, können Sie für dessen Verwaltung nicht rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
von liya.w am 28.12.2021
Wenn Sie der Ernennung des Sohnes nicht zugestimmt haben werden, können Sie aufgrund seiner Verwaltung keinesfalls in Anspruch genommen werden.