Sed et aurum, quod ex huiusmodi contributione redigitur, ita debet susceptori aurario consignari, ut securitatibus nomen inferentis, dies consul mensis causa et summa comprehendatur, quo et descriptionis aequitas illustretur et descriptus documentis evidentibus fulciatur.
von pepe.8916 am 12.08.2020
Auch das Gold, welches durch eine solche Abgabe gesammelt wird, muss dem Goldempfänger derart übergeben werden, dass in den Aufzeichnungen der Name des Zahlenden, der Tag, der Konsul, der Monat, der Grund und die Summe erfasst werden, wodurch sowohl die Fairness der Aufzeichnung beleuchtet als auch der Aufgezeichnete durch eindeutige Dokumente gestützt werden kann.
von yoshua.f am 30.09.2016
Darüber hinaus muss das bei solchen Beiträgen gesammelte Gold so bei der Schatzamtsstelle registriert werden, dass die Aufzeichnungen den Namen des Zahlenden, das Datum, den amtierenden Konsul, den Monat, den Grund und den Betrag enthalten. Dies gewährleistet sowohl Transparenz bei der Dokumentation als auch eine klare Belegführung zur Unterstützung der aufgezeichneten Zahlung.