Peccata igitur suos teneant auctores nec ulterius progrediatur metus, quam reperietur delictum.
von joy.877 am 24.09.2021
Mögen daher die Sünden ihre Urheber festhalten, und die Furcht nicht weiter vordringen, als das Vergehen aufgefunden wird.
von amaya.j am 07.09.2013
Mögen Vergehen auf ihre Urheber beschränkt bleiben und die Furcht nicht weiter reichen als der Ort des Verbrechens.