Suchen
Peccata igitur suos teneant auctores nec ulterius progrediatur metus, quam reperietur delictum.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von joy.877 am 24.09.2021Mögen daher die Sünden ihre Urheber festhalten, und die Furcht nicht weiter vordringen, als das Vergehen aufgefunden wird.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum