Etenim privatarum quoque litium cognitor idemque mercator statutam legibus cogetur subire iacturam.
von larissa.932 am 17.06.2020
Denn ein Richter von privaten Streitigkeiten, der zugleich Kaufmann ist, wird gezwungen sein, den durch Gesetze festgelegten Verlust zu tragen.
von felizitas.d am 11.07.2018
Jeder, der sowohl als Richter in Privatangelegenheiten als auch als Kaufmann tätig ist, wird gezwungen sein, die gesetzlich vorgeschriebene Strafe zu akzeptieren.