Si quis te reum corneliae legis de sicariis fecerit, innocentia purgari crimen, non adulta aetate defendi convenit.
von julius.d am 22.09.2022
Wenn Sie unter dem Mordparagraphen angeklagt werden, sollten Sie Ihre Unschuld beweisen, anstatt Ihr Alter als Verteidigungsstrategie zu nutzen.
von Ayla am 20.12.2013
Sollte jemand dich unter dem cornelischen Gesetz wegen Meuchelmordes angeklagt haben, so geziemt es sich, durch Unschuld von der Schuld gereinigt zu werden, nicht durch reifes Alter verteidigt zu werden.