Si quis in emancipatum minorem, priusquam fari possit aut habere rei quae sibi donatur adfectum, fundum crediderit conferendum, omne ius compleat instrumentis ante praemissis.
von manuel.r am 16.12.2018
Sollte jemand glauben, einem emanzipiertem Minderjährigen einen Grundbesitz übertragen zu müssen, bevor diesre sprechen oder die Bedeutung der ihm zugewendeten Sache verstehen kann, so erfülle er alle rechtlichen Voraussetzungen mit den vorab eingereichten Dokumenten.
von pia.904 am 27.07.2016
Wenn jemand einem emanzipiertem Minderjährigen, der noch zu jung ist, um zu sprechen oder zu verstehen, was ihm gegeben wird, Eigentum übertragen möchte, muss er zunächst alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, indem er die erforderlichen Unterlagen im Voraus einreicht.