Et divisio alia introducebatur, si id iuris esse debet tam in publicis causis quam in privatis.
von mari834 am 24.03.2020
Es wurde eine weitere Unterscheidung getroffen, ob dieses Rechtsprinzip sowohl auf öffentliche als auch auf private Fälle anzuwenden sei.
von casper.838 am 16.02.2014
Und es wurde eine weitere Einteilung eingeführt, wenn diese des Rechts sowohl in öffentlichen als auch in privaten Angelegenheiten gelten sollte.